Diensthaftpflichtversicherung

von | 21. April 2021 | Versicherungen

Eine Diensthaftpflichtversicherung wird in der Regel als Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht abgeschlossen und deckt Schadensansprüche aus Personen-, Sach- und den daraus folgenden Vermögensschäden, welche bei Ausübung des Dienstes einem Dritten zugefügt werden. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Höchstentschädigungsgrenzen ist auch die Haftung aus Schäden mitversichert, die dem Dienstherrn oder Arbeitgeber unmittelbar zugefügt werden.