Inhaltsversicherung

von | 21. April 2021 | Versicherungen

Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung genannt) sichert Firmen gegen finanzielle Verluste ab, die im Schadensfall durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur von zerstörter oder beschädigter Büro- und Geschäftsausstattung entstehen.

Vorrangig ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung die Kosten für eine Reparatur von beschädigten Sachen. Ist eine Reparatur schlichtweg nicht mehr möglich, erstattet die Inhaltsversicherung in der Regel den Neuwert der versicherten Sachen und kommt für nötige Instandsetzungen auf – zum Beispiel, wenn nach einem Einbruch Schlösser im gesamten Betriebsgebäude ausgetauscht werden müssen.

Moderne Technik ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Ob digitale Telefonanlage, Computernetzwerk oder spezielle Apparate in der Arztpraxis: Viele Abläufe im Unternehmen hängen von zuverlässig funktionierenden Geräten und Anlagen ab. Schäden an der Elektronik sind damit ein echtes Risiko für Ihr Unternehmen.

Zu beachten ist jedoch nahezu zwingend, dass die jeweiligen Vorschriften und Verordnungen der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) beachtet und angewendet werden.

Sollte ein Schaden dadurch entstehen, dass der Betrieb diese Vorschriften außer Acht gelassen hat, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall verweigern.