Berufshaftpflichtversicherung

von | 21. April 2021 | Versicherungen

Für beratende Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ingenieure, etc.) ist eine Absicherung der Beratungstätigkeit nahezu (teilweise verpflichtend) unerlässlich.

Nicht immer entsteht durch die berufliche Tätigkeit ein Personen- und/oder Sachschaden. Es gibt Berufszweige, bei denen ein rein finanzieller Schaden beim Kunden entstehen kann, ohne dass ein Personen- und/oder Sachschaden vorausgegangen ist. Hier spricht man vom sogenannten echten Vermögensschaden.

Folgende Berufszweige sind unter anderem von diesem Risiko betroffen: Rechtsanwälte, Steuerberater Immobilienmakler, Eventagenturen, IT-Dienstleister, Unternehmensberater und viele mehr.

Ein Schadensfall kann beispielsweise durch die versäumte Frist eines Rechtsanwalts entstehen, infolgedessen eine Geldforderung nicht mehr durchsetzbar ist. Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht und der Directors-and-Officers-Versicherung sind Sie dagegen gewappnet.

Auch hier sind nicht alle Versicherer am Markt gleich gut geeignet. Einige Versicherer bieten Mitgliedern in Berufsverbänden spezielle Deckungskonzepte an, die bei der Beratung berücksichtigt werden sollten.