Berufsunfähigkeitsversicherung

von | 21. April 2021 | Versicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft. Egal ob die BU einzeln, oder als Kombiprodukt zur Lebens- und Rentenversicherung abgeschlossen wird.

Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen: Sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, jedes Jahr stellen rund 300.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bereits 2001 komplett entfallen. Eine Absicherung erfolgt über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Grundsicherung greift, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Erwerbsminderungsrente bedeutet

  • dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt
  • dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist
  • dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann (vom Herzchirurg zum Parkwächter)

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf rund 34% des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17%.

Erwerbsfähigkeit
Rentenanspruch
weniger als 3 Stunden täglich, volle Rente (ca. 34%)
3 bis 6 Stunden täglich, halbe Rente (ca. 17%)
mehr als 6 Stunden täglich, keine Rente

In sehr wenigen Ausnahmen erhalten vor dem 02.01.2001 geborene eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zusätzliche Voraussetzungen können hier den Anspruch auf Leistung erschweren.

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kaum zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besonders wichtig.

Versichert ist immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit. Sie nimmt somit nicht nur direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, sondern auch auf die tatsächliche Tätigkeit. Zusätzliche Klauseln verbessern den Versicherungsschutz, wie z.B. eine Infektionsklausel, oder der Verzicht auf die Meldepflicht bei einer gesundheitlichen Verbesserung nach Eintritt der BU. Hier nutzen wir Vergleichsprogramme, um Ihnen die genauen Unterschiede der Versicherungsgesellschaften detailliert aufzuzeigen.

Wichtig: bei Beamten heißt die Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung. In diesen Tarifen ist eine spezielle Klausel eingebaut, die diesen besonderen Umstand berücksichtigt.