Betriebsschließungsversicherung

von | 21. April 2021 | Versicherungen

Gerade durch die Corona Krise wurde die Bedeutung von Betriebsschließungsversicherungen (BSV) deutlich.

Wenn der Betrieb auf Grund von behördlichen Auflagen geschlossen wird (Mangelnde Hygiene in der Küche, positiver Corona-Fall in der Belegschaft oder durch Kunden des Betriebes, etc.), ist das Gesundheitsamt verpflichtet diesen Umstand genau zu prüfen und den Betrieb im Zweifel und zum Schutz aller zu schließen.

Das bedeutet dann:

  • Umsatzeinbußen
  • Weiterzahlung der Löhne und Gehälter, Weiterzahlung der Mieten, weiterer Verbindlichkeiten, etc.
  • Zusätzliche Kosten für die professionelle Reinigung des Betriebes

Für diese Kosten kommt die BSV dann, im Rahmen der vertraglich geregelten Leistungen auf und kann so das Fortbestehen des Unternehmens sichern.